geschäftsbedingungen


Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Spezielle Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von der ag möbelfabrik horgenglarus rechtsgültig unterzeichnet sind.


Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Abbildungen in unseren Verkaufsunterlagen, Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Änderungen bezüglich Konstruktion, Material und Design bleiben jederzeit vorbehalten. Preisanpassungen sind jederzeit möglich. Erteilte Aufträge können nur dann geändert werden, wenn die Umstellung ohne weiteres möglich ist. Bei Änderungen oder Annullation der Bestellung behalten wir uns die Berechnung einer entsprechenden Entschädigung vor. Vom Kunden gewünschte Änderungen haben eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge.

 

Liefertermin
Liefertermine gelten nur annähernd, sofern nicht schriftlich ein Fixtermin zugesichert wurde. Bei Fixterminen erfolgt die Lieferung tagesgenau. Bei Bestellung auf Abruf muss der Abruf mindestens 14 Tage vor gewünschtem Liefertermin erfolgen. Bei verspäteter Lieferung besteht kein Schadenersatzanspruch. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.


Versand
Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Die Lieferungen erfolgen in der Schweiz und der EU, in der Regel, frei Rampe Fachhändler. Schreibt der Kunde eine bestimmte Beförderungsart vor, so gehen entstehende Mehrkosten zu seinen Lasten. Für Lieferungen unter CHF 800.00 oder € 660.00 Nettowarenwert wird ein Transportzuschlag von pauschal CHF 50.00, resp. € 42.00, verrechnet. Ordnet der Kunde eine Lieferung an eine andere Adresse als die übliche an, werden die Transportmehrkosten nach Aufwand verrechnet. Die Rücksendung von Waren darf nur mit unserer schriftlichen Einwilligung erfolgen. Die Ware ist in Originalverpackung zurückzusenden. Erfolgt eine Retour auf Verschulden des Bestellers, werden die Transportkosten mit 6% des Nettowarenwertes verrechnet.

 

Gefahrenübergang
Sobald die Ware von uns oder unserem Transportunternehmen dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

Preis
Die Preise verstehen sich inklusive Verpackung, exklusive Steuern entsprechend der jeweils gültigen Preisliste. Preisänderungen sind jederzeit ohne Voranzeige möglich. Verbindlich ist der aktuelle Preisstand der ag möbelfabrik horgenglarus am Tag der Bestellung.

 

Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar entsprechend den vereinbarten Konditionen. Die Zahlungsfrist lautet 30 Tage nach Rechnungsdatum. Die Zahlungen gelten als geleistet, sobald wir bei unserer Bank über das Geld frei verfügen können. Bei Kunden im Ausland oder Neukunden in der Schweiz wird der Auftrag gegen Vorauszahlung geliefert.

Bei verspäteter Zahlung verrechnen wir 5% Verzugszinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder treten begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit auf, sind wir berechtigt, eingehende Bestellungen abzulehnen, weitere Lieferungen laufender Aufträge zu verweigern, Vorauszahlung oder Barzahlung zu verlangen. Mit unserer Forderung darf der Kunde nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche verrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnung zurückzuhalten oder Rechnungen von sich aus zu kürzen.

 

Eigentum
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Der Kunde ermächtigt uns, sämtliche Handlungen (z.B. Anmeldungen für Registereintragung) vorzunehmen, welche für die rechtsgültige Begründung des Eigentumsvorbehaltes nötig sind. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im voraus sicherheitshalber an uns ab. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen darf er nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vornehmen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat uns der Kunde auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 

Export
Die Euro-Preisliste ist eine brutto Preisliste ohne MWSt. Im Euro-Einkaufspreis sind enthalten: Lieferung und Transportkosten. Die Mehrwertsteuer oder landesspezifische Steuern sind in den Preisen nicht enthalten. Im Preis nicht enthalten sind Kosten für die Verzollung und Einfuhrgebühren in ein Exportland. Dies entspricht der Verrechnung nach DAP. Die ag möbelfabrik horgenglarus behält sich folgende Verrechnungsarten vor: Vermerk DDP (Ort)= geliefert, verzollt oder DDP (Ort) = geliefert, verzollt, Mehrwertsteuer nicht bezahlt; DAP (Ort)= geliefert, unverzollt; EXW (Glarus)= ab Werk; Für Untergang oder Beschädigung der Ware aufgrund von Unruhen oder Diebstahl übernimmt die horgenglarus nach Grenzübertritt aus der Schweiz keine Haftung. Es bleibt dem Käufer überlassen, die Ware gegen diese Risiken zu versichern. Die horgenglarus ist berechtigt, Exportbedingungen ohne Vorankündigung anzupassen oder zu ändern.

 

Mängel
Mängel der gelieferten Ware, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach dem Entdecken, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls verliert der Kunde sein Recht auf Mängelrüge. Dies gilt auch, wenn die Ware unsachgemäss behandelt oder ohne unsere Zustimmung verändert wird. Berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern, bzw. nach unserer Wahl die Ware nachbessern, umtauschen, zurücknehmen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde Preisminderung verlangen. Ein Anspruch auf Rückgabe der Ware (Wandlung) besteht nicht.

 

Transportschäden
Für Transportschäden haften wir neben dem Transportunternehmer unter den gleichen Voraussetzungen. Äusserlich erkennbare Transportschäden sind bei der Annahme der Ware sofort dem Transportunternehmer durch Vermerk auf den Transportpapieren mitzuteilen und uns innert 7 Tage schriftlich zu bestätigen. Verdeckte Schäden sind dem Transportunternehmer innert 7 Tage schriftlich anzuzeigen und uns schriftlich zu bestätigen. Hält der Kunde die Anzeigefrist nicht ein, so verliert er seine Ansprüche gegenüber uns.

 

Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Tritt der Kunde vom erteilten Auftrag zurück, oder erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht, so können wir 30% Auftragssumme als Schadenersatz verlangen. Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt uns frei.

 

Materialtoleranz
Holz, Leder und Stein sind natürliche Materialien. Abweichungen bei Struktur und Farbton, sowie natürliche Verwachsungen, Oxidationen und kleine verwachsene Äste sind kein Grund für Beanstandungen. Farbtonveränderungen während dem Alterungsprozess bei Holz sind natürlich. Es gibt Holzarten, welche leicht verblassen, andere werden intensiver.

 

Kundenmaterialien
Für Material, welches von Kunden angeliefert wird, übernehmen wir keine Verarbeitungsgarantie. Die Qualität von Kundenmaterialien muss vom Auftragsgeber geprüft werden. Wir haften nicht für Farbfehler, Holzfehler oder Webfehler. Für einen verarbeiteten Fehler können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Muss ein Teil aufgrund eines angelieferten, fehlerhaften Materials ein zweites Mal produziert werden, sind wir berechtigt, die Arbeit nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

Technische Spezifikation
Wir sind berechtigt, Ausführungsdetails, Masse und Materialien jederzeit ohne Voranzeige zu ändern oder den Marktbedürfnissen anzupassen.

 

Garantie
Unsere Garantieleistungen erstrecken sich lediglich auf technische Mängel. Unsachgemässe Behandlung, mutwillige Beschädigungen sowie Überbeanspruchung sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. Natürliche Abnutzung durch den Gebrauch ist nicht garantiepflichtig. Die Garantiezeit beginnt am Tag der Auslieferung beim Kunden. Die degressive Garantiezeit beträgt 5 Jahre.

 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Geschäftsbedingung untersteht dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Auseinandersetzungen mit der ag möbelfabrik horgenglarus ist Glarus Schweiz. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen unberührt.