geschäftsbedingungen
Die
nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen,
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Spezielle
Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von der ag möbelfabrik
horgenglarus rechtsgültig unterzeichnet sind.
Angebote
Unsere
Angebote sind freibleibend. Verträge sind erst nach unserer schriftlichen
Bestätigung gültig. Abbildungen in unseren Verkaufsunterlagen, Preislisten und
Prospekten sind unverbindlich. Änderungen bezüglich Konstruktion, Material und
Design bleiben jederzeit vorbehalten. Preisanpassungen sind jederzeit möglich.
Erteilte Aufträge können nur dann geändert werden, wenn die Umstellung ohne
weiteres möglich ist. Bei Änderungen oder Annullation der Bestellung behalten
wir uns die Berechnung einer entsprechenden Entschädigung vor. Vom Kunden
gewünschte Änderungen haben eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge.
Liefertermin
Liefertermine
gelten nur annähernd, sofern nicht schriftlich ein Fixtermin zugesichert wurde.
Bei Fixterminen erfolgt die Lieferung tagesgenau. Bei Bestellung auf Abruf muss
der Abruf mindestens 14 Tage vor gewünschtem Liefertermin erfolgen. Bei
verspäteter Lieferung besteht kein Schadenersatzanspruch. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung
gestellt werden.
Versand
Der Versand
erfolgt nach unserem Ermessen. Die Lieferungen erfolgen in der Schweiz und der
EU, in der Regel, frei Rampe Fachhändler. Schreibt der Kunde eine bestimmte Beförderungsart
vor, so gehen entstehende Mehrkosten zu seinen Lasten. Für Lieferungen unter
CHF 800.00 oder € 660.00 Nettowarenwert wird ein Transportzuschlag von pauschal
CHF 50.00, resp. € 42.00, verrechnet. Ordnet der Kunde eine Lieferung an eine
andere Adresse als die übliche an, werden die Transportmehrkosten nach Aufwand
verrechnet. Die Rücksendung von Waren darf nur mit unserer schriftlichen
Einwilligung erfolgen. Die Ware ist in Originalverpackung zurückzusenden.
Erfolgt eine Retour auf Verschulden des Bestellers, werden die Transportkosten
mit 6% des Nettowarenwertes verrechnet.
Gefahrenübergang
Sobald die
Ware von uns oder unserem Transportunternehmen dem Kunden zur Verfügung
gestellt wird, geht die Gefahr auf den Kunden über.
Preis
Die Preise
verstehen sich inklusive Verpackung, exklusive Steuern entsprechend der jeweils
gültigen Preisliste. Preisänderungen sind jederzeit ohne Voranzeige möglich.
Verbindlich ist der aktuelle Preisstand der ag möbelfabrik horgenglarus am Tag
der Bestellung.
Zahlungen
Unsere
Rechnungen sind zahlbar entsprechend den vereinbarten Konditionen. Die
Zahlungsfrist lautet 30 Tage nach Rechnungsdatum. Die Zahlungen gelten als
geleistet, sobald wir bei unserer Bank über das Geld frei verfügen können. Bei Kunden
im Ausland oder Neukunden in der Schweiz wird der Auftrag gegen Vorauszahlung
geliefert.
Bei
verspäteter Zahlung verrechnen wir 5% Verzugszinsen. Kommt der
Kunde mit Zahlungen in Verzug oder treten begründete Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit auf, sind wir berechtigt, eingehende Bestellungen abzulehnen,
weitere Lieferungen laufender Aufträge zu verweigern, Vorauszahlung oder
Barzahlung zu verlangen. Mit unserer Forderung darf der Kunde nur unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche verrechnen. Er ist insbesondere
nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnung
zurückzuhalten oder Rechnungen von sich aus zu kürzen.
Eigentum
Wir behalten
uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, bis der Kunde sämtliche
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Der Kunde
ermächtigt uns, sämtliche Handlungen (z.B. Anmeldungen für Registereintragung)
vorzunehmen, welche für die rechtsgültige Begründung des Eigentumsvorbehaltes
nötig sind. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der
Vorbehaltsware im voraus sicherheitshalber an uns ab. Solange der Kunde seinen
Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er über die Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die abgetretenen Forderungen selbst
einziehen. Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen
darf er nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vornehmen. Zugriffe Dritter
auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Erscheint uns die
Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat uns der Kunde auf unser
Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die
Forderungsabtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen
Unterlagen herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt
vom Vertrag.
Export
Die Euro-Preisliste ist eine brutto Preisliste ohne MWSt. Im Euro-Einkaufspreis sind enthalten:
Lieferung und Transportkosten. Die Mehrwertsteuer oder landesspezifische
Steuern sind in den Preisen nicht enthalten. Im Preis nicht enthalten sind
Kosten für die Verzollung und Einfuhrgebühren in ein Exportland. Dies
entspricht der Verrechnung nach DAP. Die ag möbelfabrik horgenglarus behält
sich folgende Verrechnungsarten vor: Vermerk DDP (Ort)= geliefert, verzollt
oder DDP (Ort) = geliefert, verzollt, Mehrwertsteuer nicht bezahlt; DAP (Ort)=
geliefert, unverzollt; EXW (Glarus)= ab Werk; Für Untergang oder Beschädigung
der Ware aufgrund von Unruhen oder Diebstahl übernimmt die horgenglarus nach
Grenzübertritt aus der Schweiz keine Haftung. Es bleibt dem Käufer überlassen,
die Ware gegen diese Risiken zu versichern. Die horgenglarus ist berechtigt,
Exportbedingungen ohne Vorankündigung anzupassen oder zu ändern.
Mängel
Mängel der
gelieferten Ware, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind spätestens 7
Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach dem Entdecken,
schriftlich anzuzeigen. Andernfalls verliert der Kunde sein Recht auf
Mängelrüge. Dies gilt auch, wenn die Ware unsachgemäss behandelt oder ohne
unsere Zustimmung verändert wird. Berechtigten Beanstandungen werden wir
Fehlmengen nachliefern, bzw. nach unserer Wahl die Ware nachbessern,
umtauschen, zurücknehmen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass
gewähren. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der
Kunde Preisminderung verlangen. Ein Anspruch auf Rückgabe der Ware (Wandlung)
besteht nicht.
Transportschäden
Für
Transportschäden haften wir neben dem Transportunternehmer unter den gleichen
Voraussetzungen. Äusserlich erkennbare Transportschäden sind bei der Annahme
der Ware sofort dem Transportunternehmer durch Vermerk auf den
Transportpapieren mitzuteilen und uns innert 7 Tage schriftlich zu bestätigen.
Verdeckte Schäden sind dem Transportunternehmer innert 7 Tage schriftlich
anzuzeigen und uns schriftlich zu bestätigen. Hält der Kunde die Anzeigefrist
nicht ein, so verliert er seine Ansprüche gegenüber uns.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche
gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns grobfahrlässig oder
vorsätzlich verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses
Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche
gegen uns ausgeschlossen. Tritt der Kunde vom erteilten Auftrag zurück, oder
erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht, so können wir 30% Auftragssumme als
Schadenersatz verlangen. Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens
bleibt uns frei.
Materialtoleranz
Holz, Leder
und Stein sind natürliche Materialien. Abweichungen bei Struktur und Farbton,
sowie natürliche Verwachsungen, Oxidationen und kleine verwachsene Äste sind
kein Grund für Beanstandungen. Farbtonveränderungen während dem
Alterungsprozess bei Holz sind natürlich. Es gibt Holzarten, welche leicht
verblassen, andere werden intensiver.
Kundenmaterialien
Für
Material, welches von Kunden angeliefert wird, übernehmen wir keine
Verarbeitungsgarantie. Die Qualität von Kundenmaterialien muss vom Auftragsgeber
geprüft werden. Wir haften nicht für Farbfehler, Holzfehler oder Webfehler. Für
einen verarbeiteten Fehler können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht
werden. Muss ein Teil aufgrund eines angelieferten, fehlerhaften Materials ein
zweites Mal produziert werden, sind wir berechtigt, die
Arbeit nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
Technische Spezifikation
Wir sind
berechtigt, Ausführungsdetails, Masse und Materialien jederzeit ohne Voranzeige
zu ändern oder den Marktbedürfnissen anzupassen.
Garantie
Unsere
Garantieleistungen erstrecken sich lediglich auf technische Mängel.
Unsachgemässe Behandlung, mutwillige Beschädigungen sowie Überbeanspruchung
sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. Natürliche Abnutzung durch den
Gebrauch ist nicht garantiepflichtig. Die Garantiezeit beginnt am Tag der
Auslieferung beim Kunden. Die degressive Garantiezeit beträgt 5 Jahre.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort,
Gerichtsstand
Die Geschäftsbedingung untersteht dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für Auseinandersetzungen mit der ag möbelfabrik horgenglarus ist Glarus Schweiz.
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen
unberührt.